Goldankauf Allach

Gold verkaufen Allach-Untermenzing – Diskret & Transparent

Die Suche nach einem seriösen Goldankauf Allach führt viele Kundinnen und Kunden aus dem Münchner Nordwesten zu Goldstein Edelmetalle nach Schwabing. Wir bieten Ihnen eine seriöse und komfortable Möglichkeit, Edelmetalle zu verkaufen.

Unser Ankaufsladen in München-Schwabing liegt nur wenige Minuten vom Münchner Stadtteil Allach entfernt und ist leicht zu erreichen, mit Parkplätzen vor dem Haus.

In unserem Geschäft bewerten erfahrene Spezialisten Schmuck, Münzen, Baren, Edelsteine, Uhren und mehr nach tagesaktuellen Kursen, um Ihnen stets faire Angebote zu unterbreiten.

Kundinnen und Kunden aus Allach schätzen nicht nur unsere offene Kommunikation, sondern auch die transparenten und fairen Konditionen, die wir für den Goldankauf in München bieten. Wir legen großen Wert auf einen diskreten Ablauf, der Ihre Privatsphäre schützt.

Vertrauen Sie auf Goldstein Edelmetalle – Ihren kompetenten Partner für den Goldankauf Allach.

So funktioniert der Goldankauf Allach

Gold verkaufen München

Sie kommen mit Ihren Schätzen zu uns – Gold, Silber, Uhren etc.

Goldankauf Allach

Sie erhalten ein unverbindliches Angebot

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sofort bargeld

Der Betrag wird direkt vor Ort ausgezahlt – in bar oder per Überweisung

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Goldankauf Hausbesuche für München-Allach

Sie möchten wissen, was Ihr Gold wert ist – und es bequem bei Ihnen zu Hause in Allach-Untermenzing verkaufen? Kein Problem! Auf Wunsch kommen wir gerne zu Ihnen. Natürlich kostenlos und unverbindlich. Melden Sie sich einfach bei uns.

Ihre Vorteile bei Goldstein Edelmetalle

Gold verkaufen Allach – Häufige Fragen

Der Goldankauf Allach ist Vertrauenssache und wirft berechtigterweise viele Fragen auf. Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die häufigsten Fragen rund um den Verkauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen für Sie zusammengefasst:

Wie wird der Wert meines Goldes ermittelt?

Der Wert richtet sich nach dem aktuellen Börsenkurs für Gold sowie dem Feingehalt (Karat/Zahlung in Promille) und dem Gewicht des Schmuckstücks oder der Barren.

Eine häufige Frage ist, warum man nie den vollen Goldpreis ausbezahlt bekommt: Der sogenannte Spotpreis an der Börse bezieht sich auf große Handelsmengen. Beim Ankauf müssen Prüf-, Schmelz- und Verarbeitungskosten sowie das Risiko des Händlers berücksichtigt werden. Deshalb liegt der Auszahlungsbetrag immer etwas unter dem Börsenkurs – seriöse Goldhändler wie wir legen diese Faktoren jedoch transparent offen.

Ja selbstverständlich. Schmuck mit eingefassten Steinen kann jederzeit verkauft werden. Angekauft und separat bewertet werden jedoch nur Diamanten und Farbedelsteine ab einer bestimmten Größe und Qualität. Viele Schmuckstücke enthalten Schmucksteine, synthetische oder stark behandelte Steine. Diese haben in der Regel keinen oder nur einen geringen Ankaufswert, sodass hier lediglich der Metallwert zählt. Handelt es sich um Steine, deren Gewicht schwer einzuschätzen ist, können diese mit Zustimmung des Kunden entfernt werden, insbesondere wenn das Schmuckstück ohnehin eingeschmolzen werden soll. Ein rechnerischer Abzug ist zwar möglich, jedoch weniger genau. Soll ein wertvoller Stein begutachtet werden, ist es wichtig, dass die Oberfläche Sauber ist, da sich bestimmte Merkmale sonst nicht erkennen lassen.

Viele Verkäufer sind unsicher, wie sie den Goldgehalt erkennen. Meist finden sich kleine Stempelungen (z. B. 333, 585, 750), die wir zusätzlich mit modernen Prüfverfahren verifizieren. Neben Gold können Sie selbstverständlich auch Silber, Platin oder Palladium verkaufen.

Die Auszahlung erfolgt sofort – wahlweise bar oder per Echtzeit-Überweisung. Bringen Sie bitte nur einen gültigen Ausweis mit, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten Sie unser Angebot nicht annehmen wollen, erhalten Sie Ihre Wertgegenstände selbstverständlich ohne Kosten zurück.

Als Privatperson ist der Verkauf von physischem Gold (z. B. Schmuck, Münzen oder Barren) in der Regel steuerfrei, wenn Sie die Stücke länger als ein Jahr besessen haben. Für Silber, Platin oder Palladium gilt dieselbe Regelung wie bei Gold: Steuerfrei nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr. Vorher fällt Einkommensteuer an, wenn die Gewinnfreigrenze überschritten wird.

Nach dem Ankauf wird Ihr Schmuck zunächst fachgerecht geprüft und dokumentiert. Anschließend gibt es verschiedene Wege:

Einschmelzen: Der überwiegende Teil von Gold- und Silberschmuck wird eingeschmolzen, um das reine Edelmetall zu gewinnen. Dieses wird dann in Form von Barren oder Granulat wieder in den Edelmetallkreislauf gebracht.

Wiederverkauf: Besonders schöne oder hochwertige Stücke – etwa Markenschmuck oder antike Raritäten – können aufgearbeitet und als Schmuck weiterverkauft werden.

Edelsteine: Wertvolle Steine, die in Schmuckstücken gefasst sind, werden herausgelöst, einzeln bewertet und teilweise wiederverwendet.

So wird Ihr Schmuck entweder als reines Edelmetall weiterverarbeitet oder erhält – wenn er von besonderer Qualität ist – ein zweites Leben als Schmuckstück.